Bundesamt für Naturschutz BfN

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Glossar

Flora / Fauna = alle Pflanzen-, Pilz- bzw. Tierarten, die in einem bestimmten Gebiet (z.B. Deutschland) vorkommen.

Einheimisch oder indigen = Pflanzen-, Pilz- bzw. Tierarten, die von Natur aus in Deutschland vorkommen bzw. seit der letzten Eiszeit ohne Mitwirkung des Menschen eingewandert sind.

Gebietsfremd oder nichtheimisch = Pflanzen-, Pilz- bzw. Tierarten, die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen, sondern durch den Einfluss des Menschen (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) eingebracht wurden, oder die unter Beteiligung gebietsfremder Arten evolutionär entstanden sind.

Archäobiota (Archäophyten / Archäozoen / Archäomyzeten) = gebietsfremde Arten, die vor 1492 (z.B. im Zuge des Ackerbaus) eingebracht wurden und sich seit vor 1492 bis heute wild lebend dauerhaft erhalten. Traditionsgemäß werden diese alteingebürgerten Arten im Naturschutz den einheimischen Arten gleichgestellt.

Neobiota (Neophyten / Neozoen / Neomyzeten) = gebietsfremde Arten, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 eingebracht wurden oder die sich nicht seit vor 1492 bis heute dauerhaft erhalten haben.

Unbeständige Neobiota = Neobiota-Arten, die gelegentlich zerstreut wild auftreten, aber nicht etabliert sind (s.u.).

Etablierte Neobiota = Neobiota-Aten, die über mehrere Generationen in Deutschland wild lebend vorkommen und sich ohne Zutun des Menschen vermehren.

Agriophyten / Agriozoen = gebietsfremde Arten, die in natürlichen oder naturnahen Lebensräumen etabliert sind.

Invasive Arten = Gebietsfremde Arten, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben und auch oft ökonomische oder gesundheitliche Probleme verursachen. Traditionsgemäß wird im Naturschutz nur die Invasivität von Neobiota auf einheimische (inkl. alteingebürgerte) Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope berücksichtigt.

Unionsliste = enthält jene gebietsfremden Arten, die EU-weit als invasiv gelten.

Liste invasiver Arten (Warnliste - Aktionsliste - Managementliste) = enthält jene gebietsfremden Arten, die nach Bewertung durch das Bundesamt für Naturschutz als invasiv gelten.

Liste potenziell invasiver Arten (Handlungsliste - Beobachtungsliste) = enthält jene gebietsfremden Arten, die nach Bewertung durch das Bundesamt für Naturschutz als potenziell invasiv gelten.

Liste bisher nicht invasiver Arten = enthält jene gebietsfremden Arten, die nach Bewertung durch das Bundesamt für Naturschutz als bisher nicht invasiv gelten, da sie nach derzeitigem Wissensstand keine Gefährdung anderer Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope verursachen.