Bundesamt für Naturschutz BfN

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Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen gebietsfremder Arten für Deutschland

Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen gebietsfremder Arten stellen weltweit eine wichtige Gefährdungsursache für die biologische Vielfalt dar. So fordern u.a. das
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, die
nationale Biodiversitätsstrategie und das
Bundesnaturschutzgesetz,
negative Auswirkungen auf die Biodiversität durch gebietsfremde Arten zu verhindern (vgl. auch Recht und Neobiota und Naturschutz).

Um aber Handlungsbedarf und -prioritäten für den Naturschutz im Umgang mit gebietsfremden Arten zielgerichtet ableiten zu können, bedarf es  überprüfbarer und nachvollziehbarer Kriterien und Instrumente.

Auf EU-Ebene werden invasive Arten nach dem in der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 festgelegten Verfahren (inklusive Erarbeitung artspezifischer Risikobewertungen) mittels Durchführungsverordnung der EU-Kommission festgelegt (sog. Unionsliste), die einer Zustimmung der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit bedarf. Die Unionsliste wird durch die EU-Kommission sukzessive fortgeschrieben.

Auf nationaler Ebene können die Mitgliedstaaten zusätzlich Listen invasiver Arten von nationaler Bedeutung festlegen, um zielgerichtet Maßnahmen gegen weitere, nicht auf der Unionsliste geführte gebietsfremde Arten ergreifen zu können. Zudem können die zuständigen Behörden in Deutschland gemäß §40 Abs. 3 BNatSchG anordnen, dass gebietsfremde Arten zu beseitigen sind, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.

Zur fachlichen Unterstützung für einen angemessenen Umgang mit (nicht auf der Unionsliste gelisteten) gebietsfremden Arten im deutschen Naturschutz hat das Bundesamt für Naturschutz im Rahmen des F+E-Vorhabens "Neobiota und Klimawandel" FKZ 806 82 330 ein Konzept für die naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung gebietsfremder Arten erarbeiten lassen, das zwischenzeitlich weiterentwickelt worden ist (für weitere Informationen siehe Methodik der Invasivitätsbewertung).

Ziel ist es, auf Basis dieses Konzeptes für alle weiteren, relevanten gebietsfremden Arten in Deutschland eine naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung durch ausgewiesene Neobiota-Fachleute durchführen zu lassen. Hierbei wird für jede bearbeitete Art ein Steckbrief erstellt, in dem alle wesentlichen Angaben zum Vorkommen und zur Invasivität eingetragen und bewertet werden. Alle Steckbriefe werden anschließend durch das Bundesamt für Naturschutz in der Schriftenreihe BfN-Skripten veröffentlicht und auf dieser Webseite aufgeführt. Einzelne bewertete Arten können zwischenzeitlich auch Bestandteil der Unionsliste werden, was gesondert kenntlich gemacht wird.

Die naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertungen für folgende taxonomische Gruppen sind bisher erarbeitet (alle Steckbriefe verfügbar) bzw. in Bearbeitung (erste Steckbriefe vorhanden):

Flora 
Pilze und Flechtenerarbeitet
Algenerarbeitet
Mooseerarbeitet
Gefäßpflanzenerarbeitet
Fauna - Wirbellose 
Insektenin Bearbeitung
Krebstiereerarbeitet
Weichtiereerarbeitet
Sonstige Wirbelloseerarbeitet
Fauna - Wirbeltiere 
Amphibienerarbeitet
Reptilienerarbeitet
Fischeerarbeitet
Vögelerarbeitet
Säugetiereerarbeitet

Es ist wichtig, das neu entwickelte Konzept zur Bewertung der Invasivität gebietsfremder Arten im Praxistest kritisch zu begleiten, um Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Instruments wahrnehmen zu können. In diesem Sinne sind wir für konstruktive Rückmeldungen offen und dankbar (Kontakt).