Bundesamt für Naturschutz BfN

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Neobiota und Naturschutz

Zur Bewertung von Neobiota durch den Naturschutz und möglicher Auswirkungen, Gefahren und Maßnahmen sollten folgende Fragen berücksichtigt werden:

Wie problematisch sind Neobiota in Deutschland?

Neobiota tragen in Europa und speziell auch in Deutschland derzeit in deutlich geringerem Umfang zur Bedrohung der Artenvielfalt bei als z.B. auf lange isolierten tropischen Inseln.

In Deutschland sind die Hauptgefährdungsfaktoren für einheimische Arten unmittelbare Einwirkungen wie Jagd, Sammeln oder die Zerstörung von Standorten, für die die Organismen grundsätzlich keine Anpassungsstrategien entwickeln können. Im Gegensatz dazu können einheimische Arten auf neue eingeführte oder eingeschleppte Arten im Einzelfall mit systemimmanenten Regelungsmechanismen reagieren bzw. diese langfristig evolutionär entwickeln (wie z.B. neue Räuber-Beute bzw. Parasiten-Wirt Beziehungen oder zwischenartliche Konkurrenz). Trotzdem ist die Einbringung neuer Arten wegen der nicht sicher vorhersagbaren Auswirkungen im Sinne des Vorsorgeprinzips (s. unten) grundsätzlich abzulehnen.

Sind alle Neobiota problematisch?

Die meisten gebietsfremden Arten verursachen keinerlei ökologische, ökonomische oder andere Schäden. So haben von ca. 430 in Deutschland etablierten Neophyten (Gefäßpflanzen) rund 40 (also ca. 10%) negative Auswirkungen auf die einheimische Natur oder den Menschen bzw. seine Aktivitäten (Bewertungen). Ähnlich sieht es bei den Neozoen aus: aktuell sind ca. 450 Neozoen-Arten bei uns etabliert, rund 10% gelten als invasiv (Bewertungen).

Viele der vom Naturschutz besonders beachteten, seltenen oder gefährdeten Rote-Liste-Arten sind erst durch menschliche Aktivitäten seit dem Neolithikum zu uns gekommen (sog. Archäophyten bzw. Archäozoen; Anzahl gebietsfremder Arten). Die gebietsfremden Arten aus dieser Zeit (= alteingebürgerte Arten) sind also zu "wertvollen" Arten des aktuellen Naturschutzes geworden. Da Archäobiota in Mitteleuropa traditionsgemäß den einheimischen Arten gleichgestellt werden, sollten sie - auch wenn das Bundesnaturschutzgesetz dies nicht explizit vorsieht (Recht) - ebenfalls gegen Bedrohungen durch Neobiota geschützt werden.

Mit der Beurteilung gebietsfremder Arten ist somit immer eine normative, auf individuellen oder gemeinschaftlichen Wertmaßstäben beruhende Bewertung verbunden.

Wann sind Neobiota naturschutzrelevant?

Wegen der langen Landnutzungstradition in Mitteleuropa ist der Naturschutz nicht nur auf natürliche Lebensräume und einheimische Arten begrenzt, sondern umfasst auch menschengemachte Lebensräume (wie Äcker, Magerrasen und Wiesen) und gebietsfremde Arten (z.B. die Archäobiota; vgl. oben).

Aus Naturschutzsicht sind Neobiota problematisch, wenn sie andere Arten oder Lebensräume gefährden, Naturhaushaltsfunktionen beeinträchtigen oder das Landschaftsbild unerwünscht verändern (Bewertungen). Darüber hinaus gibt es weitere Arten, die auf Landwirtschaftsflächen, in Forsten und im Siedlungsbereich wirtschaftliche oder auch gesundheitliche Probleme verursachen, ohne dass damit Naturschutzkonflikte verbunden sind.

Für Gegenmaßnahmen - aber auch für Haftungsfragen - sind daher oft andere Bereiche als der Naturschutz zuständig (z.B. Pflanzenschutz-, Forstbehörden, Gartenbauämter), mit denen sich für den Naturschutz neue Partnerschaften entwickeln können.

Einmal problematisch - immer problematisch?

Die Entscheidung, wann eine gebietsfremde Art Naturschutzhandeln erforderlich macht, kann daher nur auf der Basis einer Einzelbewertung erfolgen (Bewertungen). Diese muss berücksichtigen:

  • die artspezifischen Auswirkungen der gebietsfremden Art (Auswirkungen)
  • die Rahmenbedingungen des betroffenen Ökosystems: Handelt es sich z.B. um naturnahe oder anthropogene Vegetation? Ist die gebietsfremde Art Ursache der Naturbeeinträchtigung oder Folge von Veränderungen (z.B. Einwandern von Neophyten nach Brachfallen von Magerrasen)?
  • die konkreten Naturschutzziele vor Ort: Sollen seltene oder bedrohte Arten oder ein bestimmter Zustand bewahrt werden oder sind freie Entwicklungsprozesse erwünscht?

Welche Maßnahmen können ergriffen werden?

Auf Grundlage dieser naturschutzfachlichen Kriterien kann schließlich über  erforderliche Maßnahmen entschieden werden. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob Erfolg versprechende Gegenmaßnahmen bekannt sind (vgl. Artensteckbriefe der Bewertungen). Dann ist zu entscheiden, ob der notwendige Mitteleinsatz im konkreten Einzelfall gerechtfertigt ist, d.h., die Effizienz für die zu erwartenden Ergebnisse ist abzuschätzen.

Da viele Bekämpfungsmaßnahmen bisher erfolglos blieben, kommt es besonders darauf an, die oft unterschätzte Durchführung von Maßnahmen im gebotenen Umfang sicherzustellen (technischer, finanzieller, personeller und zeitlicher Rahmen; Maßnahmen). Schließlich sind die beabsichtigten Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit allgemeinen und gebietsspezifischen Naturschutzzielen zu prüfen (Akzeptanz bei der Bevölkerung, schädigende Auswirkungen auf andere Arten oder Ökosysteme o.ä.). Dabei sollten Maßnahmen grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass der entsprechende Lebensraum anschließend wieder in einen stabilen ökologischen Zustand überführt wird bzw. dessen langfristige Erhaltung in diesem Zustand gesichert ist (Schutzgebietsausweisung, Pflege o.ä.).

Ist das Verhalten von Neobiota sicher vorhersagbar?

Auch wenn davon auszugehen ist, dass die meisten Neobiota, die in unserem Klimagebiet leben und sich fortpflanzen können, bereits ihren Weg nach Deutschland gefunden haben, werden zukünftig weitere Arten als "blinde Passagiere" oder bewusst eingeführte Zier- und Nutzpflanzen bzw. Haus- und Nutztiere zu uns gelangen. Mit dem voranschreitenden Klimawandel, der die Verbreitung von Arten bereits heute nachweislich beeinflusst, ist zukünftig sogar mit einer erneuten Verstärkung der Dynamik gebietsfremder Arten zu rechnen
(Klimawandel).

Welche Arten sich in welcher Geschwindigkeit und mit welchen Folgen bei uns ausbreiten werden, ist vorausschauend kaum sicher zu beantworten. Dies gilt für neu auftretende Arten ebenso wie bereits in Deutschland vorkommende seltene oder "unauffällige" Neobiota (vgl. lag-Phase;  ökologische Grundlagen). Daher sollte nach dem Vorsorgeprinzip die Ausbringung gebietsfremder Arten in die freie Natur möglichst unterbleiben.

Sofern besondere Gründe für die Verwendung gebietsfremder Arten sprechen, muss geprüft werden, ob hierdurch eine Gefährdung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt besteht (rechtliche Regelungen in Deutschland). Sinnvoll ist es zudem, beginnende Ausbreitungsprozesse oder sich abzeichnende Konsequenzen frühzeitig zu beobachten, um möglichst rasch prüfen zu können, ob Gegenmaßnahmen angebracht sind. Dies gilt besonders, wenn z.B. bestimmte biologische Merkmale für ein besonderes Ausbreitungspotenzial sprechen oder die Art aus anderen Gebieten bereits als invasiv bekannt ist (Bewertungen).

Auch der Beobachtung bereits bei uns vorhandener gebietsfremder Arten muss eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden (rechtliche Regelungen in Deutschland). Der Bereitstellung bzw. dem Austausch von entsprechenden Informationen kommt somit eine Schlüsselstellung zu, wozu dieses Webangebot einen Beitrag leisten möchte.

Wo sind vertiefende Informationen zu finden?

Artspezifische Informationen, Links und Literaturangaben sind bei den Bewertungen zu finden.