Art. 19: Management
Managementmaßnahmen für bereits weit verbreitete Arten der Unionsliste
Für die in Deutschland bereits weit verbreiteten Arten der Unionsliste sind innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Aufnahme in die Unionsliste wirksame Managementmaßnahmen zu entwickeln. Für die betroffenen Arten der Unionsliste werden von den Bundesländern gemeinsam entsprechende Maßnahmenblätter erarbeitet, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen sollen. Die Öffentlichkeit hat dabei jeweils die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Managementmaßnahmenblättern Stellung zu nehmen. Die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen liegt bei den Bundesländern, die hier noch Gestaltungsspielräume haben. Die Länder entscheiden über die Priorisierung und Auswahl der konkret zu treffenden Maßnahme. Jede Maßnahme muss nach anerkannten Grundsätzen im Einzelfall abgewogen werden.
Managementmaßnahmenblätter zu den weit verbreiteten Arten der Unionsliste
Nachfolgend können für alle weit verbreiteten Arten der Unionsliste die zwischen den Bundesländern abgestimmten Maßnahmenblätter als pdf-Dateien heruntergeladen werden. Maßgeblich für ein Bundesland sind jedoch allein die dort erfolgten Bekanntmachungen, die z.B. länderspezifische Anlagen beinhalten können. Diese sind bei den zuständigen Behörden der Bundesländer einzusehen.
Allgemeine Informationen zu den Managementmaßnahmenblättern finden sich im Vorblatt, Version 2018.03.28.